Berufung gegen LG-Urteil zurückgewiesen; Kosten zu Lasten der Beklagten
- Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 2. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- I-2 U 127/02
- Datum
- 21.12.2006
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGD:2006:1221.I2U127.02.01
Abstrakte Rechtssätze
Eine eingelegte Berufung wird zurückgewiesen, wenn das Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens sind dem unterlegenen Teil aufzuerlegen; bei mehreren Verpflichteten können diese als Gesamtschuldner auferlegt werden.
Soweit über Kosten bereits durch ein Teilurteil entschieden wurde, sind diese Kosten von einer erneuten Kostenzuordnung im Berufungsverfahren ausgenommen.
Das Berufungsgericht kann das Urteil vorläufig vollstreckbar erklären, um die Durchsetzbarkeit des Entscheids sicherzustellen.
Tenor
I.
Auch die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 13. August 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Den Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldnern auferlegt, soweit nicht über die Kosten bereits durch Teilurteil des Senats vom 5. Februar 2004 entschieden worden ist.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.