Treffer
OLG Düsseldorf Urteil

Berufung gegen LG-Urteil zurückgewiesen; Kosten zu Lasten der Beklagten

Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper
2. Zivilsenat
Aktenzeichen
I-2 U 127/02
Datum
21.12.2006
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGD:2006:1221.I2U127.02.01
Quelle
Die Beklagten 1) legten Berufung gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. August 2002 (Aktenzeichen I-2 U 127/02) ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist die Berufung zurück und verpflichtet die Beklagten als Gesamtschuldner zur Tragung der Kosten des Berufungsverfahrens. Soweit über Kosten bereits durch ein Teilurteil vom 5. Februar 2004 entschieden wurde, findet dies Anwendung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Entscheidgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine eingelegte Berufung wird zurückgewiesen, wenn das Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.

2

Die Kosten des Berufungsverfahrens sind dem unterlegenen Teil aufzuerlegen; bei mehreren Verpflichteten können diese als Gesamtschuldner auferlegt werden.

3

Soweit über Kosten bereits durch ein Teilurteil entschieden wurde, sind diese Kosten von einer erneuten Kostenzuordnung im Berufungsverfahren ausgenommen.

4

Das Berufungsgericht kann das Urteil vorläufig vollstreckbar erklären, um die Durchsetzbarkeit des Entscheids sicherzustellen.

Tenor

I.

Auch die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 13. August 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Den Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldnern auferlegt, soweit nicht über die Kosten bereits durch Teilurteil des Senats vom 5. Februar 2004 entschieden worden ist.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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