Berufung erfolgreich: Beklagte zur Zahlung von 104.013,15 € verurteilt (OLG Düsseldorf)
- Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 1. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- I-1 U 46/12
- Datum
- 14.05.2013
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGD:2013:0514.I1U46.12.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Berufungsgericht kann das Urteil der Vorinstanz abändern und einen neuen Tenor verkünden, der die Leistungs- und Kostenfolgen verbindlich regelt.
Ein Anerkenntnis- bzw. Zahlungsurteil kann die Verpflichtung zur Leistung einer konkreten Geldsumme einschließlich Zinsen verbindlich feststellen.
Die Kostenentscheidung trifft grundsätzlich die unterliegende Partei und kann im Tenor entsprechend angeordnet werden.
Ein Urteil kann als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass die Vollstreckung trotz anhängigen Rechtsmittels ermöglicht wird.
Vorinstanzen
Landgericht Düsseldorf, 10 O 109/11
Rubrum
Dr. S. K. V.
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 8. November 2011 verkündete
Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt
wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 104.013,15 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.