Berufung: Zahlung Zug um Zug gegen Abtretung von Kommanditanteilen
- Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 16. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- I-16 U 196/13
- Datum
- 10.10.2014
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGD:2014:1010.I16U196.13.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein gerichtlicher Zahlungsanspruch kann als Zug-um-Zug-Verurteilung gegen Abtretung von Gesellschaftsanteilen durchgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen.
Die Feststellung des Verzugs mit der Annahme einer Abtretung ist möglich und begründet die daraus folgenden Rechtsfolgen (insbesondere Verzugszinsen).
Vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren sind zu erstatten, wenn der geltend gemachte Anspruch begründet ist und die Gebührenhöhe nachvollziehbar dargelegt wurde.
Verzugszinsen sind ab Rechtshängigkeit zu gewähren, sofern ein fälliger Zahlungsanspruch besteht.
Vorinstanzen
Landgericht Düsseldorf, 10 O 581/11
Rubrum
D… S… Dr.P…
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Beklagte verurteilt,
1.
an die Klägerin 20.050,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft M… „… mbH & Co. KG;
2.
an die Klägerin 17.850,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft C… … mbH & Co. KG;
3.
an die Klägerin vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.995,80 € brutto (1,8 Geschäftsgebühr aus 37.900,00 € zuzüglich Auslagenpauschale und MwSt) zu erstatten.
II.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme der Abtretungen in Verzug ist.
III.
Die Kosten beider Rechtszüge werden der Beklagten auferlegt.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 37.900 €