Treffer
OLG Düsseldorf Beschluss

Beschwerdeverfahren: Beschwerde als unbegründet verworfen (Tenor ohne Entscheidungsgründe)

Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper
4. Strafsenat
Aktenzeichen
4 Ws 235/17
Datum
01.06.2017
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGD:2017:0601.4WS235.17.00
Quelle
Die Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 01.06.2017 als unbegründet verworfen. Das Gericht stellte fest, dass die Gründe der angefochtenen Entscheidung zutreffend und nicht ergänzungsbedürftig seien; deshalb enthält die Entscheidung neben dem Tenor keinen weiteren Text. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Beschwerde wird verworfen, wenn das Revisions- oder Beschwerdegericht die Gründe der angefochtenen Entscheidung als zutreffend und nicht ergänzungsbedürftig erachtet.

2

Das Gericht kann sich in seiner Entscheidung auf die Gründe der Vorinstanz beziehen und die weitere Begründung auf den Tenor beschränken, wenn keine Ergänzungsbedürftigkeit vorliegt.

3

Die Kosten- und Gebührenentscheidung kann getrennt vom Tenor getroffen werden; eine Entscheidung kann gebührenfrei ergehen und zugleich die Erstattung von Kosten verneinen.

Vorinstanzen

Landgericht Krefeld, 322 SH 2/16

Rubrum

1

Die Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.

Tenor

1. Die Beschwerde wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen.

2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.