Berufungsurteil: Berufung zurückgewiesen, Kostenlast und vorläufige Vollstreckbarkeit
- Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 20. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- 20 U 124/17
- Datum
- 06.12.2018
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGD:2018:1206.20U124.17.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung der Berufung bewirkt, dass das angefochtene Urteil in der Sache bestehen bleibt.
Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Vollstreckung kann durch Anordnung einer Sicherheitsleistung abgewendet werden.
Die Höhe der Sicherheitsleistung kann prozentual am vollstreckbaren Betrag bemessen werden (hier: 110 %).
Vorinstanzen
Landgericht Düsseldorf, 14c O 137/16
Bundesgerichtshof, I ZR 1/19 [NACHINSTANZ]
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.07.2017 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.