Treffer
OLG Versäumnisurteil

Versäumnisurteil: Berufung der Klägerin nach Revisionsverweisung zurückgewiesen

Gericht
OLG
Spruchkörper
6. Zivilsenat
Aktenzeichen
6 U 85/20
Datum
06.05.2025
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Nach vorangegangener Revision und Zurückverweisung entschied das Oberlandesgericht erneut über die Berufung der Klägerin gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts. Es wies die Berufung durch Versäumnisurteil zurück. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens. Das Urteil sowie das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Erscheint die säumige Partei im Berufungsverfahren nicht ordnungsgemäß, kann gegen sie ein Versäumnisurteil ergehen.

2

Wird die Berufung durch Versäumnisurteil zurückgewiesen, bleibt das erstinstanzliche Urteil im Ergebnis bestehen.

3

Die unterliegende Partei trägt grundsätzlich die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.

4

Die Vorläufige Vollstreckbarkeit kann sowohl für das Berufungsurteil als auch für das erstinstanzliche Urteil angeordnet werden.

Vorinstanzen

BGH, Urt, vom 2025-01-28, – VIa ZR 393/22

OLG Bamberg, Berichtigungsbeschluss, vom 2022-03-24, – 6 U 85/20

OLG Bamberg, Urt, vom 2022-02-15, – 6 U 85/20

LG Hof, Urt, vom 2020-08-27, – 14 O 342/19

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hofs vom 27.08.2020, Aktenzeichen 14 O 342/19, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Hof ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.