Berichtigung des Verkündungsdatums im Berufungsurteil
- Gericht
- OLG
- Spruchkörper
- 6. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- 6 U 2127/20
- Datum
- 06.03.2024
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Ein Urteil ist zu berichtigen, wenn der Verkündungsvermerk infolge eines offenbaren Fehlers nicht den tatsächlich erfolgten Verkündungstermin ausweist.
Wird ein Verkündungstermin verlegt, ist der Verkündungsvermerk im Urteil auf den tatsächlich durchgeführten Verkündungstermin anzupassen.
Die Berichtigung eines unzutreffenden Verkündungsdatums betrifft lediglich die formelle Richtigkeit der Urkunde und ändert den sachlichen Entscheidungsinhalt nicht.
Vorinstanzen
OLG Nürnberg, Endurteil, vom 2024-02-27, – 6 U 2127/20
LG Nürnberg-Fürth, vom 2020-06-17, – 1 O 3780/15
LG Nürnberg-Fürth, vom --, – 1 O 3780/15
Tenor
Das Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg – 6. Zivilsenat – vom 27.02.2024 wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 27 muss der Verkündungsvermerk wie folgt richtig lauten:
Verkündet am 27.02.2024 (und nicht verkündet am 20.02.2024)
Gründe
Nachdem der Verkündungstermin vom 20.02.2024 auf den 27.02.2024 verlegt worden ist, wurde übersehen, das Datum der Verkündung auch auf dem Endurteil entsprechend zu berichtigen.