Treffer
LG Paderborn

Zahlungsurteil: Gesamtschuldnerische Verurteilung der Beklagten 2–4 zu 5.100 € nebst Zinsen

Gericht
Landgericht Paderborn
Spruchkörper
3. Zivilkammer
Aktenzeichen
3 O 25/05
Datum
21.11.2005
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:LGPB:2005:1121.3O25.05.00
Quelle
Die Kläger begehrten eine Geldzahlung; das Landgericht verurteilte die Beklagten 2, 3 und 4 als Gesamtschuldner zur Zahlung von 5.100,00 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 07.02.2005. Die Gerichtskosten tragen die Beklagten 2–4; von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten 1 werden die Kläger belastet. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Mehrere Schuldner können als Gesamtschuldner verurteilt werden, sodass der Gläubiger die geschuldete Leistung gegenüber jedem von ihnen verlangen kann.

2

Bei zivilrechtlichen Geldansprüchen kann das Gericht Verzugszinsen in Höhe eines über dem Basiszinssatz liegenden Satzes ab einem bestimmten Zeitpunkt zusprechen.

3

Die Kosten des Rechtsstreits trägt grundsätzlich die unterlegene Partei; das Gericht kann abweichende Zuweisungen treffen, insbesondere hinsichtlich außergerichtlicher Kosten einzelner Beteiligter.

4

Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden; dies ermöglicht dem obsiegenden Teil die sofortige Zwangsvollstreckung trotz eingelegter Rechtsmittel.

Rubrum

1

(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)

Tenor

Die Beklagten zu 2, 3 und 4 werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger 5.100,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2005 zu zah-len.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 2, 3 und 4, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1., die die Kläger zu tragen haben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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