Zahlungsurteil: Verurteilung zur monatlichen Rente und Auszahlung rückständiger Renten
- Gericht
- Landgericht Münster
- Spruchkörper
- 3. Kammer für Handelssachen
- Aktenzeichen
- 23 O 60/07
- Datum
- 11.05.2007
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGMS:2007:0511.23O60.07.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht kann die Leistung einer monatlichen Rente in einer bestimmten Höhe und mit festem Beginn zusprechen.
Rückständige periodische Zahlungen können für einzelne Zeiträume als Einmalbeträge zugesprochen und mit Verzugszinsen belegt werden.
Verzugszinsen können mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festgesetzt werden.
Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.
Ein Urteil kann im Tenor ausdrücklich als vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
1 an den Kläger eine monatliche Rente in Höhe von 5.009,06 €, zahlbar zum 3. Werktag eines jeden Monats, beginnend mit dem 01.04.2007, zu zahlen;
2 an den Kläger einen Betrag in Höhe von 35.063,42 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus
5.009,06 € für die Zeit vom 01.10.2006 – 31.10.2006
10.018,12 € für die Zeit vom 01.11.2006 – 30.11.2006
15.027,18 € für die Zeit vom 01.12.2006 – 31.12.2006
20.036,24 € für die Zeit vom 01.01.2007 – 31.01.2007
25.045,30 € für die Zeit vom 01.02.2007 – 28.02.2007
30.054,36 € für die Zeit vom 01.03.2007 – 31.03.2007
35.063,42 € für die Zeit ab dem 01.04.2007
zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.