Anerkenntnisurteil: Zahlung an Kläger zur Masse einschließlich Verzugszinsen
- Gericht
- Landgericht Münster
- Spruchkörper
- Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 102 O 52/16
- Datum
- 23.03.2017
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGMS:2017:0323.102O52.16.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil kann ergehen, wenn der Beklagte den geltend gemachten Anspruch anerkennt oder dessen Durchsetzung nicht weiter bestreitet.
Bei fälligen Geldforderungen kann der Gläubiger Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe ab dem maßgeblichen Zeitpunkt verlangen.
Nebenforderungen, die als Teil des Zahlungsanspruchs geltend gemacht werden, können gemeinsam mit der Hauptforderung zugesprochen und verzinst werden.
Die unterlegene Partei trägt regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits, soweit das Gericht nichts Abweichendes bestimmt.
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zur Masse einen Betrag in Höhe von 112.500,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2013 zu zahlen,
2. der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zur Masse einen weiteren Betrag in Höhe von 2.480,44 € als Nebenforderung zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2016 zu zahlen,
3. der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.