Klageabweisung mit Kostenentscheidung und vorläufiger Vollstreckbarkeit (LG Köln)
- Gericht
- Landgericht Köln
- Spruchkörper
- 5. Kammer für Handelssachen
- Aktenzeichen
- 85 O 194/04
- Datum
- 08.03.2005
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGK:2005:0308.85O194.04.00
Abstrakte Rechtssätze
Wird eine Klage abgewiesen, trifft den Kläger regelmäßig die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits.
Das Gericht kann ein Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklären, um die Vollstreckung trotz bestehender Rechtsbehelfe zu ermöglichen.
Die Höhe der angeordneten Sicherheitsleistung kann sich am beizutreibenden Betrag orientieren und über diesen Betrag hinaus (z.B. 110 %) bemessen werden.
Aus dem Tenor eines Urteils ergeben sich die rechtsfolgenbegründenden Feststellungen; Entscheidungsgründe sind dem Volltext zu entnehmen, wenn sie für die Rechtsanwendung erforderlich sind.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.