Berichtigungsbeschluss: Teilweise Berichtigung des Urteils, weitergehender Antrag abgewiesen
- Gericht
- Landgericht Köln
- Spruchkörper
- 4. Kammer für Handelssachen
- Aktenzeichen
- 84 O 72/23
- Datum
- 06.05.2024
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGK:2024:0506.84O72.23.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Antrag auf Berichtigung eines Urteils ist nur zu stattgeben, soweit eine Unrichtigkeit des Tatbestandes oder ein ersichtlicher Fehler im Wortlaut des Urteils vorliegt.
Die Berichtigung kann die Änderung von Bezeichnungen oder Textpassagen betreffen, wenn dadurch eine falsche Wiedergabe des Urteils beseitigt wird.
Ein weitergehender Berichtigungsantrag ist zurückzuweisen, wenn keine Unrichtigkeit des Tatbestandes festgestellt werden kann.
Rubrum
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
Das Urteil vom 05.04.2024 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seiten 3 und 9 statt "MK" richtig heißen muss "MK". Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.
Köln, 06.05.20244. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren