Treffer
LG Köln Berichtigungsbeschluss

Berichtigungsbeschluss: Teilweise Berichtigung des Urteils, weitergehender Antrag abgewiesen

Gericht
Landgericht Köln
Spruchkörper
4. Kammer für Handelssachen
Aktenzeichen
84 O 72/23
Datum
06.05.2024
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:LGK:2024:0506.84O72.23.00
Quelle
Das Landgericht Köln berichtigte im einstweiligen Verfügungsverfahren das Urteil vom 05.04.2024 dahingehend, dass auf den Seiten 3 und 9 eine Bezeichnung zu berichtigen ist. Ein weitergehender Antrag auf Berichtigung wurde zurückgewiesen, da keine Unrichtigkeit des Tatbestandes vorlag. Die Entscheidung erging als Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Antrag auf Berichtigung eines Urteils ist nur zu stattgeben, soweit eine Unrichtigkeit des Tatbestandes oder ein ersichtlicher Fehler im Wortlaut des Urteils vorliegt.

2

Die Berichtigung kann die Änderung von Bezeichnungen oder Textpassagen betreffen, wenn dadurch eine falsche Wiedergabe des Urteils beseitigt wird.

3

Ein weitergehender Berichtigungsantrag ist zurückzuweisen, wenn keine Unrichtigkeit des Tatbestandes festgestellt werden kann.

Rubrum

1

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

2

Das Urteil vom 05.04.2024 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seiten 3 und 9 statt "MK" richtig heißen muss "MK". Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.

3

Köln, 06.05.20244. Kammer für Handelssachen

4

Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

Berichtigungsbeschluss: Teilweise Berichtigung des Urteils, weitergehender Antrag abgewiesen — Themis