Treffer
LG Köln Anerkenntnisurteil

Anerkenntnisurteil: Beklagter zur Zahlung von 2.859,19 € nebst Zinsen verurteilt

Gericht
Landgericht Köln
Spruchkörper
4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln
Aktenzeichen
84 O 150/22
Datum
07.03.2023
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:LGK:2023:0307.84O150.22.00
Quelle
Das Landgericht Köln erließ ein Anerkenntnisurteil, mit dem der Beklagte zur Zahlung von 2.584,09 € sowie 275,10 € nebst Zinsen seit dem 08.12.2022 verurteilt wurde. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil wurde vorläufig vollstreckbar erklärt. Die Entscheidung dokumentiert die vollstreckbare Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Anerkenntnisurteil begründet die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung der anerkannten Forderung und hat die Wirkung eines vollstreckbaren Titels.

2

Ein Urteil kann einen Zahlungsanspruch nebst Zinsen ausweisen und den Beginn des Zinslaufs konkret bestimmen.

3

Der unterlegene Beklagte wird grundsätzlich zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

4

Das Gericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils anordnen, um die Durchsetzung des titulierten Anspruchs zu ermöglichen.

Tenor

Für Recht erkannt:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.584,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 275,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 2.859,19 €

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