Anerkenntnisurteil: Beklagter zur Zahlung von 2.859,19 € nebst Zinsen verurteilt
- Gericht
- Landgericht Köln
- Spruchkörper
- 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln
- Aktenzeichen
- 84 O 150/22
- Datum
- 07.03.2023
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGK:2023:0307.84O150.22.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil begründet die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung der anerkannten Forderung und hat die Wirkung eines vollstreckbaren Titels.
Ein Urteil kann einen Zahlungsanspruch nebst Zinsen ausweisen und den Beginn des Zinslaufs konkret bestimmen.
Der unterlegene Beklagte wird grundsätzlich zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
Das Gericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils anordnen, um die Durchsetzung des titulierten Anspruchs zu ermöglichen.
Tenor
Für Recht erkannt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.584,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 275,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 2.859,19 €