LG Köln Urteil
Klageabweisung durch Landgericht Köln; Urteil vom 30.03.2010
- Gericht
- Landgericht Köln
- Spruchkörper
- 3. Zivilkammerr
- Aktenzeichen
- 3 O 351/09
- Datum
- 30.03.2010
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGK:2010:0330.3O351.09.00
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 30.03.2010 die Klage des Klägers abgewiesen. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt; das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Aus dem vorliegenden Auszug sind die entscheidungsbegründenden Umstände nicht ersichtlich.
Abstrakte Rechtssätze
1
Bei vollständiger Abweisung der Klage trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits, soweit das Gericht nichts Abweichendes bestimmt.
2
Das Gericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils zulassen und dabei eine Sicherheitsleistung in prozentualer Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags festsetzen.
3
Aus dem bloßen Tenor ohne zugrundeliegende Entscheidungsgründe lassen sich keine weitergehenden materiell-rechtlichen Leitsätze zum Streitgegenstand ableiten.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages v