Versäumnisurteil: Beklagte zur Zahlung von 9.170,07 € und 818,20 € verurteilt
- Gericht
- Landgericht Köln
- Spruchkörper
- 36. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 36 O 36/23
- Datum
- 27.03.2023
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGK:2023:0327.36O36.23.00
Abstrakte Rechtssätze
Bei Versäumnisurteilen kann das Gericht die säumige Partei zur Zahlung der geltend gemachten Geldforderung und der festgesetzten Verzugszinsen verurteilen.
Das Gericht kann unterschiedliche Zinssätze und abweichende Zinsbeginne für verschiedene Teilforderungen anordnen, soweit sich dies aus dem Vortrag oder der Anspruchsgrundlage ergibt.
Zinsen werden häufig als Prozentsatz über dem maßgeblichen Basiszinssatz festgesetzt; Höhe und Beginn richten sich nach der jeweiligen Anspruchsgrundlage und der gerichtlichen Feststellung.
Die Kostenentscheidung liegt im Ermessen des Gerichts; es kann trotz Zuerkennung von Zahlungsansprüchen an den Kläger anordnen, dass dieser die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 9.170,07 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2022 sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 818,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2022 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreit trägt der Kläger