Treffer
LG Köln Urteil

LG Köln – Klageabweisung (28 O 647/08) mit anteiliger Kostenverteilung

Gericht
Landgericht Köln
Spruchkörper
28. Zivilkammer
Aktenzeichen
28 O 647/08
Datum
25.02.2009
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:LGK:2009:0225.28O647.08.00
Quelle
Die Klage in der Sache 28 O 647/08 vor dem Landgericht Köln wurde durch Urteil abgewiesen. Das Gericht legte die Kosten des Rechtsstreits den Klägern jeweils zur Hälfte auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Weitergehende Entscheidungsgründe sind dem Tenor nicht zu entnehmen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Gericht kann ein Klageverfahren durch Urteil abweisen, wodurch die geltend gemachten Ansprüche nicht stattgegeben werden.

2

Die Kostenentscheidung kann anteilig auf mehrere Kläger verteilt werden, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.

3

Ein Urteil kann gegen Sicherheitsleistung in prozentualer Höhe vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

4

Die im Tenor getroffenen Regelungen zu Kosten und Vollstreckbarkeit sind unmittelbar wirksam, soweit das Gericht dies anordnet.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu je 1/2 auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

LG Köln – Klageabweisung (28 O 647/08) mit anteiliger Kostenverteilung — Themis