Treffer
LG Köln Beschluss

Ablehnung der Fortführung eines selbständigen Beweisverfahrens gegen frühere Streithelferin

Gericht
Landgericht Köln
Spruchkörper
16. Zivilkammer
Aktenzeichen
16 OH 13/16
Datum
23.06.2017
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:LGK:2017:0623.16OH13.16.00
Quelle
Die Antragstellerin begehrte die Fortführung eines bereits angestrengten selbständigen Beweisverfahrens gegen die bisherige Streithelferin. Das Landgericht stellte fest, dass das Verfahren mit dem Entfallen der Prozessfähigkeit der bisherigen Antragsgegnerin unzulässig geworden und damit beendet sei. Eine Fortführung gegen die frühere Streithelferin wurde abgelehnt, da diese zuvor die Antragstellerin unterstützt hatte und für eine nunmehrige Verteidigerrolle widersprüchliche Verhaltensänderungen erforderlich wären.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein selbständiges Beweisverfahren wird unzulässig und ist beendet, wenn die Prozessfähigkeit der bisherigen Antragsgegnerin entfällt.

2

Die Fortführung eines bereits beendeten selbständigen Beweisverfahrens gegen die bisherige Streithelferin ist zu versagen, wenn dadurch ein Widerspruch zum bisherigen Vortrag und Prozessverhalten der Streithelferin entstünde.

3

Die bloße Möglichkeit, eine frühere Streithelferin nach Abschluss des Verfahrens zur Antragsgegnerin zu machen, rechtfertigt nicht die Wiederaufnahme oder Fortführung eines abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens.

Rubrum

1

Das selbständige Beweisverfahren ist hier mit Entfallen der Prozessfähigkeit der bisherigen Antragsgegnerin unzulässig geworden und war damit beendet. Eine Fortführung des bereits beendeten Verfahrens dürfte bereits vor diesem Hintergrund nicht in Betracht kommen.

2

Zudem dürfte einer Fortführung des Verfahrens gegen die bisherige Streithelferin entgegenstehen, dass diese sich zu bisherigem Vortrag und Prozessverhalten in Widerspruch setzen müsste, wäre sie nunmehr als Antragsgegnerin gehalten, Anträge der Antragstellerin abzuwehren, der sie zuvor als Streithelferin beistand.

Tenor

In dem selbständigen Beweisverfahren

wird dem Antrag auf Fortführung des selbständigen Beweisverfahrens gegen die bisherige Streithelferin der Antragstellerin abgelehnt.

Ablehnung der Fortführung eines selbständigen Beweisverfahrens gegen frühere Streithelferin — Themis