Berufung gegen Urteil des AG Köln zurückgewiesen – Kläger trägt Kosten
- Gericht
- Landgericht Köln
- Spruchkörper
- 13. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 13 S 94/11
- Datum
- 23.08.2011
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGK:2011:0823.13S94.11.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung der Berufung durch das Berufungsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz in der angefochtenen Sache.
Die unterlegene Partei ist verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, sofern das Gericht nicht anders entscheidet.
Ein Beschluss, mit dem die Berufung zurückgewiesen wird, beendet das Berufungsverfahren in der betreffenden Sache.
Der im Tenor festgehaltene Verfahrensausgang bestimmt die materiellen Folgen (Wirkung der Entscheidung und Kostenfolge), auch wenn ausführliche Entscheidgründe im Tenor nicht wiedergegeben sind.
Vorinstanzen
Amtsgericht Köln, 147 C 298/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 01.03.2011 (147 C 298/10) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.