Beschwerde gegen Anerkenntnisurteil zurückgewiesen; Verfahren gerichtsgebührenfrei
- Gericht
- Landgericht Kleve
- Spruchkörper
- die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
- Aktenzeichen
- 4 T 534/16
- Datum
- 06.04.2017
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGKLE:2017:0406.4T534.16.00
Abstrakte Rechtssätze
Wird eine Beschwerde zurückgewiesen, bleibt die angefochtene Entscheidung in dem Umfang bestehen, in dem das Gericht sie nicht abändert.
Ein Gericht kann das Verfahren ausdrücklich als gerichtsgebührenfrei feststellen; dies regelt die Gebührenverpflichtung der Beteiligten für das Verfahren.
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nur angeordnet, wenn das Gericht dies im Urteil ausdrücklich feststellt; ohne entsprechende Anordnung besteht kein Erstattungsanspruch.
Die Zulassung eines weiteren Rechtsmittels durch das Gericht kann auch dann erfolgen, wenn die gegenwärtige Beschwerde zurückgewiesen wird, und ist von der Entscheidung über die aktuelle Beschwerde zu trennen.
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.