Treffer
LG Kleve Beschluss· rechtskräftig

Beschluss: Zurückweisung des Rechtsmittels; Kosten trägt der Gläubiger

Gericht
Landgericht Kleve
Spruchkörper
die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Aktenzeichen
4 T 18/18
Datum
26.02.2018
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:LGKLE:2018:0226.4T18.18.00
Quelle
Das Landgericht Kleve (Beschluss 4 T 18/18, 26.02.2018) hat ein Rechtsmittel zurückgewiesen. Im Tenor ist weiter bestimmt, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Gläubiger zu tragen hat. Der vorgelegte Beschlusstext enthält keine weiteren Entscheidungsgründe; aus dem Tenor ergeben sich nur das Verfahrens­ergebnis und die Kostenentscheidung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Rechtsmittel ist zurückzuweisen, wenn es sich in der Sache als unbegründet erweist.

2

Bei Zurückweisung eines Rechtsmittels trägt regelmäßig die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

3

Der Tenor eines Beschlusses dokumentiert den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens; fehlen im veröffentlichten Text Begründungen, sind daraus keine weitergehenden materiellen Feststellungen herzuleiten.

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.

Beschluss: Zurückweisung des Rechtsmittels; Kosten trägt der Gläubiger — Themis