LG Kleve Beschluss· rechtskräftig
Beschluss: Zurückweisung des Rechtsmittels; Kosten trägt der Gläubiger
- Gericht
- Landgericht Kleve
- Spruchkörper
- die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
- Aktenzeichen
- 4 T 18/18
- Datum
- 26.02.2018
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGKLE:2018:0226.4T18.18.00
Das Landgericht Kleve (Beschluss 4 T 18/18, 26.02.2018) hat ein Rechtsmittel zurückgewiesen. Im Tenor ist weiter bestimmt, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Gläubiger zu tragen hat. Der vorgelegte Beschlusstext enthält keine weiteren Entscheidungsgründe; aus dem Tenor ergeben sich nur das Verfahrensergebnis und die Kostenentscheidung.
Abstrakte Rechtssätze
1
Ein Rechtsmittel ist zurückzuweisen, wenn es sich in der Sache als unbegründet erweist.
2
Bei Zurückweisung eines Rechtsmittels trägt regelmäßig die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
3
Der Tenor eines Beschlusses dokumentiert den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens; fehlen im veröffentlichten Text Begründungen, sind daraus keine weitergehenden materiellen Feststellungen herzuleiten.
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.