LG Kleve Beschluss
Beschluss: Zurückweisung des Rechtsmittels und Regelung der Kostenfolgen
- Gericht
- Landgericht Kleve
- Spruchkörper
- die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
- Aktenzeichen
- 4 T 11/17
- Datum
- 10.04.2017
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGKLE:2017:0410.4T11.17.00
Der Senat des Landgerichts Kleve weist ein gegen die Vorinstanz gerichtetes Rechtsmittel zurück. Streitpunkt waren die Zulässigkeit und die Begründetheit des Rechtsmittels sowie die Kostenfolge. Das Verfahren wird gerichtsgebührenfrei geführt; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gleichwohl wird die weitere Beschwerde zugelassen.
Abstrakte Rechtssätze
1
Wird ein Rechtsmittel in der Instanz zurückgewiesen, ist das Rechtsmittelverfahren in dieser Instanz beendet.
2
Das Gericht kann das Verfahren trotz Zurückweisung als gerichtsgebührenfrei einstufen.
3
Bei Zurückweisung kann die Erstattung außergerichtlicher Kosten ausgeschlossen werden.
4
Die Zulassung der weiteren Beschwerde kann auch angeordnet werden, wenn das Rechtsmittel in der Instanz zurückgewiesen wird.
Vorinstanzen
Amtsgericht Kleve, 8 II 1221/16
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.