Treffer
LG Kleve Urteil

Zahlungsverurteilung: Beklagte zur Zahlung von 76.160 € und 1.336,90 € nebst Zinsen verurteilt

Gericht
Landgericht Kleve
Spruchkörper
die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Aktenzeichen
2 O 142/20
Datum
09.12.2020
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:LGKLE:2020:1209.2O142.20.00
Quelle
Die Klägerin begehrte vor dem Landgericht Kleve Zahlung und wurde umfassend stattgegeben. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 76.160,00 € (in zwei Teilbeträgen) sowie 1.336,90 € jeweils nebst Verzugszinsen; die Zinsen wurden in unterschiedlicher Höhe und für unterschiedliche Zeiträume festgesetzt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Geldforderungen können Verzugszinsen in Bezug auf den Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zugesprochen werden.

2

Das Gericht kann für verschiedene Teile einer Geldforderung unterschiedliche Verzinsungszeiträume und Zinssätze gesondert festlegen.

3

Die Kosten des Rechtsstreits werden regelmäßig der unterliegenden Partei auferlegt.

4

Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Vorläufige Vollstreckbarkeit kann unter die Auflage einer Sicherheitsleistung (hier 120 %) gestellt werden.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76.160,00 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus 38.080,00 € ab dem 07.04.2020 und aus weiteren 38.080,00 € seit dem 08.05.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.336,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p. a. ab dem 29.04.2020 zu zahlen

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar

Zahlungsverurteilung: Beklagte zur Zahlung von 76.160 € und 1.336,90 € nebst Zinsen verurteilt — Themis