Unterlassungsbeschluss: Verbot der Veröffentlichung eines bestimmten Beitrags
- Gericht
- Landgericht Essen
- Spruchkörper
- 2. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 2 O 170/18
- Datum
- 29.05.2018
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGE:2018:0529.2O170.18.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Unterlassungsanspruch kann durch Beschluss durchgesetzt werden, indem der Antragsgegner verpflichtet wird, die bezeichnete Äußerung nicht zu verbreiten.
Die unterliegende Partei kann für die Kosten des Verfahrens haftbar gemacht werden; das Gericht kann die Verfahrenskosten der Antragsgegnerin auferlegen.
Das Gericht bestimmt zur Bestimmung der Kostenfolge den Streitwert; dieser ist für das Verfahren festzusetzen.
Gegen einen Beschluss dieser Art ist Widerspruch statthaft; der Widerspruch ist schriftlich in deutscher Sprache zu begründen und von einem Rechtsanwalt zu unterzeichnen.
Rubrum
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.
Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.
Tenor
Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen, den Antragsteller für das Einstellen des nachfolgend wiedergegebenen Beitrages

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.