Treffer
LG Duisburg Urteil· rechtskräftig

Zahlungsurteil: Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von 22.759,62 € verurteilt

Gericht
Landgericht Duisburg
Spruchkörper
4. Zivilkammer
Aktenzeichen
4 O 106/12
Datum
24.04.2012
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:LGDU:2012:0424.4O106.12.00
Quelle
Die Klägerin siegt mit einem Zahlungsurteil: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin €22.759,62 zu zahlen sowie Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.12.2011. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagtenseite; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen ausführlichen Entscheidungstext.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann bei Feststellung einer Geldforderung mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilen.

2

Bei zugesprochenen Geldforderungen können Zinsen in der Urteilsformel in einer bestimmten Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz und ab einem bestimmten Datum festgesetzt werden.

3

Die Kosten des Rechtsstreits werden regelmäßig der unterliegenden Partei bzw. den unterliegenden Parteien auferlegt.

4

Ein Urteil kann im Tenor ausdrücklich als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ermöglicht werden können.

Rubrum

1

Diese Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Euro 22.759,62 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.12.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Zahlungsurteil: Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von 22.759,62 € verurteilt — Themis