Zahlungsurteil: Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von 22.759,62 € verurteilt
- Gericht
- Landgericht Duisburg
- Spruchkörper
- 4. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 4 O 106/12
- Datum
- 24.04.2012
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGDU:2012:0424.4O106.12.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht kann bei Feststellung einer Geldforderung mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilen.
Bei zugesprochenen Geldforderungen können Zinsen in der Urteilsformel in einer bestimmten Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz und ab einem bestimmten Datum festgesetzt werden.
Die Kosten des Rechtsstreits werden regelmäßig der unterliegenden Partei bzw. den unterliegenden Parteien auferlegt.
Ein Urteil kann im Tenor ausdrücklich als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ermöglicht werden können.
Rubrum
Diese Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Euro 22.759,62 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.12.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.