Teilurteil: Verurteilung zur Zahlung mit Zinsen; Kostenentscheidung vorbehalten
- Gericht
- Landgericht Duisburg
- Spruchkörper
- 3. Kammer für Handelssachen
- Aktenzeichen
- 23 O 9/03
- Datum
- 30.06.2003
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGDU:2003:0630.23O9.03.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Teilurteil kann über einen bestrittenen Zahlungsanspruch entscheiden, ohne über alle Streitpunkte abschließend zu befinden.
Das Gericht kann die Zahlung von Geldbeträgen samt Zinsen ab bestimmten Datums festsetzen und hierzu konkrete Zinssätze bestimmen.
Die Kostenentscheidung kann dem Schlussurteil vorbehalten werden, wenn über weitere Ansprüche oder Tatbestände noch zu entscheiden ist.
Ein Urteil kann zur vorläufigen Vollstreckung bestimmt werden, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Rubrum
Ohne
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83.892,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 43.521,75 € seit dem 03.04.2002 und von 40.370,50 € seit dem 03.07.2002 zu zahlen.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.