Treffer
LG Duisburg Anerkenntnisurteil· nicht rechtskräftig

Feststellung: Kein Gesellschafterbeschluss über Einziehung des Geschäftsanteils (02.09.2015)

Gericht
Landgericht Duisburg
Spruchkörper
2. Kammer für Handelssachen
Aktenzeichen
22 O 88/15
Datum
05.07.2016
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:LGDU:2016:0705.22O88.15.00
Quelle
Die Kläger begehrten festzustellen, dass am 02.09.2015 kein Gesellschafterbeschluss der Beklagten zu 1. über die Einziehung des Geschäftsanteils Nr. 1 des verstorbenen T bzw. der Kläger zu 2.–4. gefasst worden ist. Das Landgericht hat diesem Feststellungsantrag stattgegeben und die Nichtexistenz eines solchen Beschlusses festgestellt. Die Kosten wurden anteilig auf die Beklagten verteilt; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur Begründung enthält die Entscheidung neben dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Feststellungsurteil kann feststellen, dass ein konkreter Gesellschafterbeschluss nicht gefasst worden ist.

2

Das Gericht kann die Kosten des Rechtsstreits zwischen mehreren Beklagten nach Prozentanteilen aufteilen.

3

Ein Feststellungsurteil kann ausdrücklich vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

4

Der Streitwert kann für verschiedene Beteiligte gesondert festgesetzt werden und richtet sich nach dem jeweiligen wirtschaftlichen Interesse.

Rubrum

1

(Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.)

Tenor

Es wird festgestellt, dass am 02.09.2015 kein Gesellschafterbeschluss der Beklagten zu 1. über die Einziehung des Geschäftsanteils Nr. 1 des verstorbenen T bzw. der Kläger zu 2. bis 4. gefasst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1. zu 35 % und der Beklagte zu 2. zu 65 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Kläger und den Beklagten zu 2.: 97.000,00 €.

Streitwert für die Beklagte zu 1.: 50.000,00 €.