Treffer
LG Düsseldorf Beschluss

Kostenentscheidung: Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits

Gericht
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper
4b. Zivilkammer
Aktenzeichen
4b O 157/12
Datum
09.01.2014
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:LGD:2014:0109.4B.O157.12.00
Quelle
Der Landgerichtsbeschluss vom 9.1.2014 (4b O 157/12) trifft ausschließlich eine Kostenentscheidung: Die Klägerinnen werden zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Aus dem vorgelegten Auszug ergeben sich keine weiteren Entscheidungsgründe oder Sachfeststellungen. Der Tenor beschränkt sich auf die Kostentragung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Kostenentscheidung bestimmt, welche Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und kann als eigenständiger Tenor ergehen.

2

Grundsatz des Zivilprozesses: Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, Abweichungen hiervon sind zu begründen.

3

Die Verteilung der Kosten richtet sich nach dem prozessualen Erfolg; bei teilweisem Obsiegen erfolgt eine dem Verhältnis des Erfolgs entsprechende Aufteilung.

4

Ein Beschluss kann im Tenor eine alleinige Kostenfestsetzung treffen, auch wenn im vorgelegten Auszug die Entscheidungsgründe nicht enthalten sind.

Tenor

Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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