Gebrauchsmusterklage abgewiesen: Unterlassungs‑, Auskunfts‑ und Schadensersatzansprüche abgewiesen
- Gericht
- Landgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 4a. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 4a O 78/13
- Datum
- 06.03.2018
- Rechtsgebiet
- Gewerblicher Rechtsschutz
- ECLI
- ECLI:DE:LGD:2018:0306.4A.O78.13.00
Abstrakte Rechtssätze
Eine Klage auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz und Rückruf wegen behaupteter Gebrauchsmusterverletzung ist abzuweisen, wenn die für einen Verletzungsschutz erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Ein Urteil kann vom Gericht als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen trotz Rechtsmittel zu ermöglichen.
Der Gerichtshof setzt den Streitwert zur Bemessung von Kosten und Gebühren fest; dieser Wert ist verbindlich für die Kostenentscheidung.
Tenor
I. Die Klägerin wird mit ihren im vorliegenden Klageverfahren geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz und Rückruf wegen Verletzung des Gebrauchsmusters DE A abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert wird auf 230.000,-- EUR festgesetzt.