Aussetzung der Verhandlung bis zur Entscheidung über Nichtigkeitsklage zum deutschen Teil des EP-Patents
- Gericht
- Landgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 4a O 59/18
- Datum
- 17.09.2019
- Rechtsgebiet
- Gewerblicher Rechtsschutz
- ECLI
- ECLI:DE:LGD:2019:0917.4A.O59.18.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Zivilgericht kann die Verhandlung aussetzen, solange über die Nichtigkeit des betreffenden deutschen Teils eines europäischen Patents noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
Die Aussetzung eines Verletzungsverfahrens dient der Verfahrensökonomie und der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen zwischen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren.
Die Aussetzung erstreckt sich grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Nichtigkeitsklage über den deutschen Teil des europäischen Patents.
Über die Anordnung der Aussetzung entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung der Interessen der Parteien.
Rubrum
beschlossen:
Die Verhandlung wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeitsklage betreffend den deutschen Teil des europäischen Patents EP A ausgesetzt.
Tenor
Die Verhandlung wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeitsklage betreffend den deutschen Teil des europäischen Patents EP A ausgesetzt.