Treffer
LG Düsseldorf Beschluss

Aussetzung der Verhandlung bis zur Entscheidung über Nichtigkeitsklage zum deutschen Teil des EP-Patents

Gericht
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper
4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Aktenzeichen
4a O 59/18
Datum
17.09.2019
Rechtsgebiet
Gewerblicher Rechtsschutz
ECLI
ECLI:DE:LGD:2019:0917.4A.O59.18.00
Quelle
Das Landgericht Düsseldorf setzte die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeitsklage zum deutschen Teil des europäischen Patents EP A aus. Streitgegenstand war die Fortführung des Verfahrens bei paralleler Nichtigkeitsklage. Das Gericht ordnete die Aussetzung an, um eine verbindliche Klärung der Patentnichtigkeit und widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Zivilgericht kann die Verhandlung aussetzen, solange über die Nichtigkeit des betreffenden deutschen Teils eines europäischen Patents noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.

2

Die Aussetzung eines Verletzungsverfahrens dient der Verfahrensökonomie und der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen zwischen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren.

3

Die Aussetzung erstreckt sich grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Nichtigkeitsklage über den deutschen Teil des europäischen Patents.

4

Über die Anordnung der Aussetzung entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung der Interessen der Parteien.

Rubrum

1

beschlossen:

2

Die Verhandlung wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeitsklage betreffend den deutschen Teil des europäischen Patents EP A ausgesetzt.

3

Tenor

Die Verhandlung wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeitsklage betreffend den deutschen Teil des europäischen Patents EP A ausgesetzt.

Aussetzung der Verhandlung bis zur Entscheidung über Nichtigkeitsklage zum deutschen Teil des EP-Patents — Themis