Berichtigungsbeschluss: Streichung eines Tenor-Absatzes wegen offenbarer Unrichtigkeit
- Gericht
- Landgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 8. Kammer für Handelssachen
- Aktenzeichen
- 38 O 5/19
- Datum
- 18.01.2019
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGD:2019:0118.38O5.19.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Gericht kann einen früheren Beschluss durch einen Berichtigungsbeschluss berichtigen, wenn im Tenor eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt.
Die Berichtigung kann darin bestehen, dass ein im Tenor enthaltener Absatz gestrichen wird, wenn dieser dem tatsächlichen Entscheidungsinhalt offensichtlich widerspricht oder fehlplatziert ist.
Ein Berichtigungsbeschluss dient der Korrektur formeller oder offensichtlich fehlerhafter Wiedergaben im Tenor und ersetzt keine inhaltliche Neubewertung der materiell-rechtlichen Entscheidung.
Die Anordnung der Berichtigung ist in einem gesonderten Beschluss festzuhalten, der die zu ändernde Passage konkret benennt.
Rubrum
Berichtigungsbeschluss
Der Beschluss vom 11. Januar 2019 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass im Tenor der letzte Absatz („Wegen der Einzelheiten wird auf die im Anschluss an die Entscheidungsgründe exemplarisch eingefügten Abbildungen Bezug genommen.“) entfällt.
Tenor
Berichtigungsbeschluss
Der Beschluss vom 11. Januar 2019 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass im Tenor der letzte Absatz („Wegen der Einzelheiten wird auf die im Anschluss an die Entscheidungsgründe exemplarisch eingefügten Abbildungen Bezug genommen.“) entfällt.