Zahlungsurteil: Beklagter zur Zahlung von 27.054,65 DM nebst Zinsen verurteilt
- Gericht
- Landgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 7. Kammer für Handelssachen
- Aktenzeichen
- 37 O 71/98
- Datum
- 19.10.1998
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGD:1998:1019.37O71.98.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Zahlungsurteil begründet gegenüber dem Schuldner die Verpflichtung zur Leistung der titulierten Geldforderung in der im Urteil bestimmten Höhe.
Bei Zuerkennung einer Geldforderung kann das Gericht dem Gläubiger Zinsen in der vom Gericht bestimmten Höhe und ab dem vom Gericht festgelegten Zeitpunkt zusprechen.
Die unterliegende Partei ist grundsätzlich zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass die Vollstreckung trotz anhängiger Rechtsmittel möglich ist.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.054,65 DM (in Worten: siebenundzwanzigtausendvierundfünfzig 65/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 27.09.1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.