Treffer
LG Düsseldorf Urteil

Zahlungsurteil: Beklagter zur Zahlung von 27.054,65 DM nebst Zinsen verurteilt

Gericht
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper
7. Kammer für Handelssachen
Aktenzeichen
37 O 71/98
Datum
19.10.1998
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:LGD:1998:1019.37O71.98.00
Quelle
Die Klägerin begehrte Zahlung; das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 27.054,65 DM zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 27.09.1998. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil wurde vorläufig vollstreckbar erklärt. Weitergehende Entscheidungsgründe sind im Tenor nicht enthalten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Zahlungsurteil begründet gegenüber dem Schuldner die Verpflichtung zur Leistung der titulierten Geldforderung in der im Urteil bestimmten Höhe.

2

Bei Zuerkennung einer Geldforderung kann das Gericht dem Gläubiger Zinsen in der vom Gericht bestimmten Höhe und ab dem vom Gericht festgelegten Zeitpunkt zusprechen.

3

Die unterliegende Partei ist grundsätzlich zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet.

4

Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass die Vollstreckung trotz anhängiger Rechtsmittel möglich ist.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.054,65 DM (in Worten: siebenundzwanzigtausendvierundfünfzig 65/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 27.09.1998 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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