Treffer
LG Düsseldorf Beschluss

Einstweilige Verfügung gegen irreführenden eBay-Verkäuferauftritt

Gericht
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper
7. Kammer für Handelssachen
Aktenzeichen
37 O 30/25
Datum
12.03.2025
Rechtsgebiet
Gewerblicher Rechtsschutz
ECLI
ECLI:DE:LGD:2025:0312.37O30.25.00
Quelle
Die Antragstellerin beantragte wegen eines Wettbewerbsverstoßes den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Auftritt der Antragsgegnerin auf eBay. Das Landgericht untersagte der Antragsgegnerin im Beschlusswege ohne vorherige mündliche Verhandlung, mit dem Verkäuferkonto „pianetatravelshop“ in der beanstandeten Gestaltung aufzutreten. Für jeden Verstoß drohen Ordnungsmittel. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten; der Verfahrenswert wurde auf bis zu 35.000 Euro festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine einstweilige Verfügung kann in Wettbewerbssachen wegen besonderer Dringlichkeit ohne vorangegangene mündliche Verhandlung erlassen werden.

2

Ein wettbewerbswidriger Verkäuferauftritt auf einer Online-Verkaufsplattform kann im Wege der Unterlassungsverfügung untersagt werden.

3

Die Zuwiderhandlung gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot kann durch Ordnungsgeld und ersatzweise oder unmittelbar angeordnete Ordnungshaft sanktioniert werden.

4

Im einstweiligen Verfügungsverfahren können der unterliegenden Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Rubrum

1

Ausfertigung
2

37 O 30/25
3

Landgericht Z. Beschluss

4

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

5

der L., vertreten durch die Geschäftsführung, X N01, N02 R.,

6

Antragstellerin,

7

Verfahrensbevollmächtigte: H. Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, W.-straße, E.,

8

gegen

9

die J., vertreten durch die Geschäftsführung, B.-straße, M.

10

Antragsgegnerin,

11

wegen Wettbewerbsverstoßes

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wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung durch die Vorsitzende anstelle der Kammer angeordnet:

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I. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren,

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zu unterlassen,

15

auf der Verkaufsplattform ebay.de mit dem Verkäuferkonto pianetatravelshop aufzutreten, wenn dies wie in den Anlagen LHR 5, 7 und 8 und wie nachstehend wiedergegeben geschieht:

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II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

20

III. Bei Zustellung dieses Beschlusses soll eine beglaubigte Abschrift der Antragsschrift nebst Anlagen beigefügt werden.

21

IV. Der Verfahrenswert wird – unter Berücksichtigung des von der Antragstellerin angegebenen Hauptsachestreitwerts – für das Verfügungsverfahren auf bis 35.000,00 EUR festgesetzt.

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Rechtsbehelfsbelehrung:

23

A) Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Z., G.-straße, Z.., in deutscher Sprache zu begründen.

24

Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.

25

B) Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde an das Landgericht Z. statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € über­steigt oder das Landgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Landgericht Z., G.-straße, K.., schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.

26

Z., 00.00.0000

27

7. Kammer für Handelssachen

28

Y. Vorsitzende Richterin am Landgericht
29

Ausgefertigt A., Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Tenor

I. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren,

zu unterlassen,

auf der Verkaufsplattform ebay.de mit dem Verkäuferkonto pianetatravelshop aufzutreten, wenn dies wie in den Anlagen LHR 5, 7 und 8 und wie nachstehend wiedergegeben geschieht:

II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

III. Bei Zustellung dieses Beschlusses soll eine beglaubigte Abschrift der Antragsschrift nebst Anlagen beigefügt werden.

IV. Der Verfahrenswert wird – unter Berücksichtigung des von der Antragstellerin angegebenen Hauptsachestreitwerts – für das Verfügungsverfahren auf bis 35.000,00 EUR festgesetzt.