Klageabweisung durch LG Düsseldorf – Kläger trägt Kosten; vorläufig vollstreckbar
- Gericht
- Landgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 2 a. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 2a O 252/13
- Datum
- 13.08.2014
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGD:2014:0813.2A.O252.13.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Abweisung der Klage führt zur vollstreckungsreifen Entscheidung gegen den Kläger hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt regelmäßig die unterlegene Partei; bei Abweisung der Klage ist der Kläger grundsätzlich kostenpflichtig.
Ein Urteil kann gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Höhe der Sicherheitsleistung kann prozentual zum zu vollstreckenden Betrag bestimmt werden.
Die Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit dient dem Interesse des Obsiegenden an der Durchsetzbarkeit des Titels und dem Schutz seiner Vollstreckungsrechte.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.