Unterlassungsbeschluss wegen Verbreitung eines Bildnisses ohne Einwilligung
- Gericht
- Landgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 12. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 12 O 309/20
- Datum
- 11.01.2021
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGD:2021:0111.12O309.20.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Unterlassungsanspruch kann darauf gerichtet sein, die Verbreitung und öffentliche Schau eines Bildnisses ohne Einwilligung der abgebildeten Person zu untersagen.
Ein Unterlassungsbeschluss darf inhaltlich konkret auf bestimmte Wortlaute, Verbreitungsweisen und namentlich bezeichnete Online‑URLs bezogen werden.
Zur Durchsetzung eines Unterlassungsgebots kann das Gericht bei Zuwiderhandlung Zwangsmittel wie Ordnungsgeld und Ordnungshaft androhen.
Die Kosten des Verfahrens trägt derjenige, gegen den der Unterlassungsantrag vollumfänglich stattgegeben wird; das Gericht setzt den Streitwert zur Bemessung von Kosten und Gebühren fest.
Tenor
I.
Dem Antragsgegner wird untersagt,
ein Bildnis der Antragstellerin ohne deren Einwilligung zu verbreiten und / oder öffentlich zur Schau zu stellen
und dabei in Bezug auf die Antragstellerin zu äußern:
„Hast Du ganz kurz 10 Minuten Zeit und 20cm Platz.“
wenn dies geschieht wie auf dem U-Profil des Antragsgegners mit der
URL https://U
II.
Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
III.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
IV.
Mit diesem Beschluss soll eine Abschrift der Antragsschrift und ihrer Anlagen zugestellt werden.
V.
Der Verfahrenswert wird auf 14.000,00 EUR festgesetzt.