Treffer
LG Düsseldorf Urteil

Klageabweisung durch Landgericht Düsseldorf; vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

Gericht
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper
11. Zivilkammer
Aktenzeichen
11 O 487/01
Datum
27.11.2002
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:LGD:2002:1127.11O487.01.00
Quelle
Die Klägerin hatte vor dem Landgericht Düsseldorf Klage erhoben; das Gericht wies die Klage ab. Die Klägerin wurde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Klage abgewiesen, trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits.

2

Das Gericht kann die Vollstreckbarkeit eines Urteils vorläufig anordnen und diese von der Leistung einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

3

Die Höhe der Sicherheitsleistung kann prozentual zum beizutreibenden Betrag festgesetzt werden.

4

Aus dem alleinigen Tenor eines Urteils lassen sich ohne beigefügte Entscheidungsgründe keine tragenden materiellen Feststellungen oder rechtlichen Begründungen erschließen.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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