Urteil: Klage auf Zahlung von 44.000 € nebst Zinsen und Kosten stattgegeben
- Gericht
- Landgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 10. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 10 O 246/07
- Datum
- 12.09.2007
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGD:2007:0912.10O246.07.00
Abstrakte Rechtssätze
Bei Bestehen einer fälligen Geldforderung kann das Gericht den Beklagten zur Zahlung des Kapitalbetrags nebst Zinsen ab einem konkret bestimmten Zeitpunkt verurteilen.
Neben dem Kapitalbetrag kann das Gericht nachgewiesene Mahnkosten und vorgerichtliche Rechtsanwaltsvergütung dem Unterlegenen auferlegen.
Die unterlegene Partei hat regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; das Gericht kann das Urteil als vorläufig vollstreckbar aussprechen.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2007 nebst € 30,00 Mahnkosten und € 388,59 Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.