LG Dortmund: Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von 134.973,33 € verurteilt (5 O 200/11)
- Gericht
- Landgericht Dortmund
- Spruchkörper
- 5. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 5 O 200/11
- Datum
- 20.07.2011
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGDO:2011:0720.5O200.11.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Urteil kann Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung eines konkreten Geldbetrags nebst Zinsen verurteilen.
Das Gericht kann im Urteil die Kosten des Rechtsstreits den unterliegenden Parteien als Gesamtschuldner auferlegen.
Ein Urteil kann ausdrücklich als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen trotz Nichtrechtskraft möglich werden.
Der Tenor eines Urteils begründet die verbindliche Entscheidung; fehlt ein erläuternder Entscheidungstext, bleiben die im Tenor getroffenen Feststellungen ohne publizierte Begründung.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 134.973,33 € (i.W.: einhundertvierunddreißig-tausendneunhundertdreiundsiebzig 33/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.