Unterlassungsverfügung wegen fehlender Pflichtangaben auf XING-Profil (§5 TMG)
- Gericht
- Landgericht Dortmund
- Spruchkörper
- 5. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 5 O 107/14
- Datum
- 06.02.2014
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:LGDO:2014:0206.5O107.14.00
Abstrakte Rechtssätze
Anbieter von Telemedien haben die nach § 5 TMG vorgeschriebenen Pflichtangaben leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereitzustellen.
Gerichte können Unterlassungsverfügungen zur Durchsetzung der Impressumspflicht erlassen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld oder Ordnungshaft androhen.
Profile und Auftritte in beruflichen sozialen Netzwerken (z. B. XING) fallen als Internetauftritt unter die Pflichten des § 5 TMG.
Die Kosten des Verfahrens können dem Verpflichteten auferlegt und der Streitwert vom Gericht festgesetzt werden; prozessuale Rechtsbehelfe gegen eine Verfügung können nur in der vorgeschriebenen Form eingelegt werden.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Tenor
Dem Antragsgegner wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt jedoch auf Grund dieser Verfügung höchstens zwei Jahre, untersagt, in seinem Internetauftritt und -profil innerhalb des Netzwerks "XING" (http://www.xing.com) die nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Pflichtangaben nicht leicht erkennbar und/oder nicht unmittelbar erreichbar zur Verfügung zu halten.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Widerspruch statthaft. Dieser ist bei dem Landgericht Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund, schriftlich einzulegen.
Der Widerspruch kann nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.