Treffer
LG Dortmund Urteil

LG Dortmund: Klage abgewiesen; Kostenfolge und vorläufige Vollstreckbarkeit angeordnet

Gericht
Landgericht Dortmund
Spruchkörper
3. Zivilkammer
Aktenzeichen
3 O 556/18
Datum
24.01.2020
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:LGDO:2020:0124.3O556.18.00
Quelle
Der Kläger nahm das Landgericht Dortmund in Anspruch; das Gericht wies die Klage ab. Im Tenor ist geregelt, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits trägt (Streitwert bis 40.000 €). Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Vollstreckung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags angeordnet. Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Abweisung der Klage trifft den Unterlegenen regelmäßig die Kostenlast des Rechtsstreits, soweit das Gericht nichts anderes bestimmt.

2

Das Gericht kann ein Urteil vorläufig vollstreckbar erklären und zugleich die Vollstreckung der Gegenpartei gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung entgegensetzen.

3

Die Höhe der anzuordnenden Sicherheitsleistung kann prozentual über dem jeweils zu vollstreckenden Betrag bemessen werden, um die Vollstreckung wirksam abzusichern.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.2.Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert in Höhe von bis zu 40.000,00 € trägt der Kläger.3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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