Treffer
LG Dortmund Beschluss

Unterlassungsverfügung gegen 'Halbpreis-Aktion'-Werbung im geschäftlichen Verkehr

Gericht
Landgericht Dortmund
Spruchkörper
V. Kammer für Handelssachen
Aktenzeichen
19 O 7/02
Datum
24.01.2002
Rechtsgebiet
Gewerblicher Rechtsschutz
ECLI
ECLI:DE:LGDO:2002:0124.19O7.02.00
Quelle
Das Landgericht Dortmund untersagt der Antragsgegnerin im geschäftlichen Verkehr die Werbung mit einer konkreten "Halbpreis-Aktion" samt exemplarischer Preisangaben und die Durchführung entsprechender Verkaufsveranstaltungen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sind Ordnungsgeld bis 250.000 € bzw. ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten bestimmt; insgesamt höchstens zwei Jahre. Die Antragsgegnerin trägt die Verfahrenskosten; Streitwert 8.000 €.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Unterlassungsanspruch im Wettbewerbsrecht kann sich auf die Untersagung einer konkret formulierten Werbeankündigung erstrecken und die Durchführung der so angekündigten Verkaufsveranstaltung verbieten.

2

Das Gericht kann für jede Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft festsetzen sowie eine Gesamtgrenze für die Ersatzhaft bestimmen.

3

Im Verfügungsverfahren trägt die unterliegende Partei regelmäßig die Kosten des Verfahrens.

4

Für Unterlassungsanträge wird der Streitwert durch das Gericht festgesetzt und in der Entscheidung angegeben.

Rubrum

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext

Tenor

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten – oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt, jedoch aufgrund dieser Verfügung höchstens zwei Jahre, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Werbeankündigungen oder sonstigen öffentlichen Mitteilung zu werben mit einer Verkaufsveranstaltung wie folgt:

„Halbpreis-Aktion

von…bis…

Brot, Brötchen, Konditorei- und Backwaren

alles zum halben Preis

zum Beispiel

Brötchen                            statt 0,23 EURO nur 0,11 EURO

Mehrkornbrötchen              statt 0,40 EURO nur 0,20 EURO

Kassler 1250 g              statt 2,50 EURO nur 1,25 EURO

Bienenstich gr. St.              statt 1,60 EURO nur 0,80 EURO

…gleiche Qualität zum halben Preis solange der Vorrat reicht!“

und/oder eine derart angekündigte Verkaufsveranstaltung durchzuführen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 8000 € festgesetzt.

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