Treffer
LG Bonn Versäumnisurteil

Versäumnisurteil: Zahlung nebst Zinsen und vorgerichtlichen Kosten zugesprochen

Gericht
Landgericht Bonn
Spruchkörper
2. Zivilkammer
Aktenzeichen
2 O 134/14
Datum
15.05.2014
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:LGBN:2014:0515.2O134.14.00
Quelle
Das Landgericht Bonn (2 O 134/14) erließ ein Versäumnisurteil zugunsten der Klägerin. Die Beklagte wurde gesamtschuldnerisch mit Herrn XY verurteilt, 16.310,92 EUR zu zahlen sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2011 und vorgerichtliche Kosten von 758,52 EUR. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Entscheidungstext enthält keine weiteren Ausführungen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Versäumnisurteil kann den Kläger im begehrten Umfang zur Zahlung nebst Zinsen und vorgerichtlichen Kosten verurteilen.

2

Gerichte können Zinsen in einer konkret benannten Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz und ab einem bestimmten Datum zusprechen.

3

Bei Unterliegen im Prozess kann das Gericht dem unterliegenden Parteiteil die Kosten des Rechtsstreits auferlegen.

4

Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass Vollstreckungsmaßnahmen trotz laufender Rechtsmittel möglich sind.

Rubrum

1

Der Streitwert wird auf 16.508,01 EUR festgesetzt.

2

Das Versäumnisurteil enthält keinen weiteren Text.

Tenor

Die Beklagte wird – gesamtschuldnerisch haftend mit Herrn XY – verurteilt, an die Klägerin 16.310,92 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2011 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 758,52 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Versäumnisurteil: Zahlung nebst Zinsen und vorgerichtlichen Kosten zugesprochen — Themis