LG Bonn Anerkenntnisurteil
Anerkenntnisurteil: Verurteilung zur Zahlung von 46.193,96 € nebst Zinsen (LG Bonn)
- Gericht
- Landgericht Bonn
- Spruchkörper
- 15. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 15 O 232/08
- Datum
- 23.09.2008
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGBN:2008:0923.15O232.08.00
Die Klägerin erhielt ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bonn, mit dem der Beklagte zur Zahlung von 46.193,96 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2008 verurteilt wurde. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil enthält keine Gründe.
Abstrakte Rechtssätze
1
Ein Anerkenntnisurteil kann den Beklagten zur Zahlung eines konkreten Geldbetrags nebst Zinsen ab einem bestimmten Datum verurteilen.
2
Das Gericht trifft durch Urteil eine Kostenentscheidung, wonach die Kosten des Rechtsstreits einer Partei auferlegt werden können.
3
Ein Urteil kann im Tenor als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die sofortige Vollstreckung des Anspruchs ermöglicht wird.
Rubrum
1
Hinweis: Das Urteil enthält keine Gründe.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.193,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.