Anerkenntnisurteil: Beklagte zu 2 zur Zahlung von 2.189,11 Euro verurteilt
- Gericht
- Landgericht Bonn
- Spruchkörper
- 13. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 13 O 223/07
- Datum
- 30.04.2008
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGBN:2008:0430.13O223.07.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil begründet einen vollstreckbaren Zahlungsanspruch des Klägers in der festgestellten Höhe gegenüber dem anerkennenden Beklagten.
Das Gericht kann die Entscheidung über die Kosten dem Schlussurteil vorbehalten, sodass die Kostenfestsetzung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt werden, wodurch dem Anspruchsberechtigten die Zwangsvollstreckung ermöglicht wird.
Ein Anerkenntnisurteil kann auch ohne gesonderte Urteilsgründe ergehen, wenn die materiellen Voraussetzungen des Anerkenntnisses erfüllt sind.
Rubrum
Ohne Urteilsgründe
Tenor
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger 2.189,11 Euro zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.