Treffer
LG Bochum Beschluss

Festsetzung des Streitwerts durch Beschluss auf 6.000,00 Euro

Gericht
Landgericht Bochum
Spruchkörper
6. Zivilkammer
Aktenzeichen
I-6 O 453/08
Datum
30.04.2009
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:LGBO:2009:0430.I6O453.08.00
Quelle
Das Landgericht Bochum setzte im Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 6.000,00 Euro fest. Streitgegenstand war die Bemessung des Verfahrenswerts für das laufende Zivilverfahren. Der Tenor enthält die verbindliche Festsetzung des Streitwerts; nähere Entscheidungsgründe sind im bereitgestellten Auszug nicht enthalten. Die Festsetzung ist für Gebühren- und Kostenermittlung relevant.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann den Streitwert des Verfahrens durch Beschluss festsetzen.

2

Maßgeblich für die Bemessung des Streitwerts ist das wirtschaftliche Interesse bzw. der Wert des Streitgegenstands.

3

Die Festsetzung des Streitwerts ist für die Berechnung von Gerichtsgebühren und Kostenerstattungen verbindlich.

4

Gegen eine Streitwertfestsetzung steht den Beteiligten ein prozessuales Rechtsmittel zur Verfügung, mit dem die Festsetzung überprüfbar ist.

Vorinstanzen

Oberlandesgericht Hamm, I-4 U 219/08 [NACHINSTANZ]

Tenor

wird der Streit¬wert für das Verfahren auf 6.000,00 Euro fest¬ge¬setzt.

Festsetzung des Streitwerts durch Beschluss auf 6.000,00 Euro — Themis