Unterlassungsverfügung gegen P2P-Verbreitung des Computerspiels "Test Drive Unlimited"
- Gericht
- Landgericht Bochum
- Spruchkörper
- 8. Zivilkammer des Landgerichts
- Aktenzeichen
- 8 O 242/07
- Datum
- 11.07.2007
- Rechtsgebiet
- Gewerblicher Rechtsschutz
- ECLI
- ECLI:DE:LGBO:2007:0711.8O242.07.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Unterlassungsanspruch kann sich auf jegliche Formen der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Werks im Internet erstrecken, einschließlich Verbreitung über Peer-to-Peer-Tauschbörsen.
Zur Durchsetzung eines Unterlassungsgebots können Gerichte empfindliche Ordnungsgelder sowie Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft androhen, um die Einhaltung des Verbots zu sichern.
Die Kosten des Verfahrens sind grundsätzlich dem unterliegenden Antragsgegner aufzuerlegen; der Streitwert ist für die Kostenfestsetzung vom Gericht zu bestimmen.
Ein Unterlassungsbeschluss kann konkret formulierte Verbote gegen bestimmte Verbreitungswege (z. B. Peer-to-Peer) und Sanktionen für jeden Fall der Zuwiderhandlung enthalten.
Rubrum
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
das Computerspiel "Test Drive Unlimited" im Intenet, insbesondere in sogenannten Peer-to-Peer Tauschbörsen, oder auf sonstige Art und Weise zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.