Berichtigungsbeschluss (§ 319 ZPO): Ergänzung 'und/oder eines Backofens' im Tatbestand
- Gericht
- Landgericht Bochum
- Spruchkörper
- 16. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 16 O 22/22
- Datum
- 11.10.2022
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGBO:2022:1011.16O22.22.00
Abstrakte Rechtssätze
Nach § 319 Abs. 1 ZPO kann ein Urteilstext berichtigt werden, wenn er eine offensichtliche Unrichtigkeit (z. B. Übertragungs- oder Schreibfehler, Auslassung von Worten) enthält.
Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn sich aus den Entscheidungsgründen eindeutig ergibt, dass der im Tenor oder Tatbestand wiedergegebene Wortlaut nicht dem in den Gründen zum Ausdruck kommenden Entscheidungsinhalt entspricht.
Vor einer Berichtigung ist die Gegenpartei anzuhören; die Berichtigung erfolgt aber nur bei klarer Feststellbarkeit der Unrichtigkeit.
Die Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO dient allein der Beseitigung offenkundiger Übertragungsfehler und darf nicht zur Nachholung materieller Entscheidungen oder zur Änderung des in den Entscheidungsgründen gewollten Inhalts verwendet werden.
Tenor
wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 16.08.2022 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 der von dem Kläger gestellte Antrag zu II. 1. wie folgt geändert wird:
"1. visuell wahrnehmbar für ein bestimmtes Modell eines Haushaltsgeschirrspülers, einer Kühl- und/oder Gefrierkombination und/oder eines Backofens zu werben und/oder werben zu lassen und dabei das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen nicht anzugeben
wenn dies wie aus den Anlagen K4, 5, 6, 9 und 10 ersichtlich geschieht;".
Gründe
Der Tatbestand war nach Anhörung der Beklagten - wie aus dem Tenor ersichtlich - gemäß § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen, da er eine offensichtliche Unrichtigkeit, nämlich die Auslassung der Worte "und/oder eines Backofens" infolge eines Übertragungsfehlers enthielt. Die offensichtliche Unrichtigkeit ergibt sich aus den Entscheidungsgründen, in denen der Klageantrag zu II. 1. hinsichtlich des Backofens abgewiesen worden ist.