Teil-Versäumnis- und Urteil: Gesamtschuldnerverurteilung zu Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Gericht
- Landgericht Arnsberg
- Spruchkörper
- 4. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 4 O 342/95
- Datum
- 15.01.1996
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LGAR:1996:0115.4O342.95.00
Abstrakte Rechtssätze
Mehrere schadensersatzpflichtige Personen können vom Gericht als Gesamtschuldner zur Leistung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden.
Schadensersatzansprüche können mit Zinsen ab dem in der Entscheidung bestimmten Zeitpunkt zugesprochen werden.
Die Kostenentscheidung kann bis zum Schlussurteil vorbehalten werden; das erstinstanzliche Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Bei teilweiser Versäumnis von Parteien kann das Gericht ein Teil-Versäumnis- und Endurteil erlassen und die Gegenstandsbeträge verbindlich feststellen.
Tenor
Die Beklagten zu 1, 2, 4 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 12.220 DM (i. B. zwölftausendzweihundertundzwanzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 21.11.1995, an die Klägerin A. B. 27.347,69 DM (siebenundzwanzigtausenddreihundertsiebenundvierzig 69/100 Deutsche Mark), sowie an die Klägerin A. B. ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.