Treffer
LG Beschluss

Streitwertneufestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren auf 137.500,00 €

Gericht
LG
Spruchkörper
3. Zivilkammer
Aktenzeichen
31 OH 98/20
Datum
09.03.2021
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Das Landgericht setzte im selbstständigen Beweisverfahren den Streitwert durch Beschluss vom 09.03.2021 neu auf 137.500,00 € fest. Zur Begründung verweist der Beschluss auf den Schriftsatz der Antragsgegnervertreter vom 05.03.2021. Es handelt sich um eine verfahrensrechtliche Streitwertentscheidung über die Bemessung des Prozesswerts.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Neufestsetzung des Streitwerts in einem selbstständigen Beweisverfahren erfolgt durch Beschluss des zuständigen Gerichts.

2

Das Gericht kann seine Begründung zur Streitwertfestsetzung auf einen zutreffenden Schriftsatz einer Verfahrenspartei verweisen, sofern dieser die maßgeblichen Feststellungen enthält.

3

Die Festsetzung des Streitwerts im selbstständigen Beweisverfahren bestimmt den maßgeblichen Wert für Gebühren- und Kostenermittlung und ist dem Verfahren als verfahrensrechtliche Entscheidung zuzuordnen.

Relevante Normen
§ ZPO § 130 a

Tenor

Der Streitwert wird neu festgesetzt auf 137.500,00 € festgesetzt.

Gründe

1

Auf die zutreffende Darstellung im Schriftsatz der Antragsgegnervertreter vom 05.03.2021 wird verwiesen.

Streitwertneufestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren auf 137.500,00 € — Themis