Anforderung von Arztberichten (§ 294a SGB V) – Aufforderung zu konkretem Vortrag
- Gericht
- LG
- Aktenzeichen
- 21 T 29/21
- Datum
- 22.04.2021
- Rechtsgebiet
- Sozialrecht
Abstrakte Rechtssätze
Arztberichte können im Verfahren gemäß § 294a SGB V angefordert werden.
Der Vortrag über die Anforderung von Arztberichten muss detailliert und konkret sein; insbesondere sind Datum und Inhalt der Anforderung anzugeben.
Das Ergebnis einer angeforderten ärztlichen Auskunft ist vom Vortragenden konkret darzustellen.
Es ist darzulegen, ob und wie gesetzlich Versicherte über ihre Mitwirkungspflicht belehrt wurden (Zeitpunkt und Art der Belehrung).
Tenor
Die Kammer geht davon aus, dass selbstverständlich entsprechende Arztberichte angefordert werden können (§ 294 a SGB V).
Es möge detailliert und konkret vorgetragen werden:
a) Sind entsprechende Arztberichte angefordert worden? (Datum/Inhalt).
b) Ergebnis der Anforderung.
c) Sind die gesetzlich Versicherten auf ihre Mitwirkungsverpflichtung hingewiesen worden (Wann? Wie?).