Bestätigungsbeschluss: Beschluss vom 12.5.2022 bleibt bestehen; Rechtsbeschwerde nicht zugelassen
- Gericht
- LG
- Spruchkörper
- 4. Zivilkammer
- Aktenzeichen
- 041 T 1058/22
- Datum
- 09.06.2022
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Ein Bestätigungsbeschluss bleibt bestehen, wenn nachträgliche Eingaben keine entscheidungserheblichen neuen Umstände darlegen.
Zur Zulassung der Rechtsbeschwerde müssen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; das Fehlen dieser Voraussetzungen führt zur Nichtzulassung des Rechtsmittels.
Bloße, nicht substantiiert dargestellte Vorbringen des Schuldners genügen nicht, um eine Abänderung eines vorherigen Beschlusses zu rechtfertigen.
Bei der Prüfung eines Bestätigungsbeschlusses ist maßgeblich, ob neues Vorbringen die frühere Entscheidung in rechtserheblicher Weise in Frage stellt; wenn nicht, bleibt der Beschluss aufrechterhalten.
Vorinstanzen
LG Augsburg, Bes, vom 2022-05-12, – 041 T 1058/22
LG Augsburg, Bes, vom 2022-04-07, – 041 T 1058/22
AG Augsburg, Bes, vom 2021-11-26, – 53 M 10399/21
Tenor
Es verbleibt beim Beschluss vom 12.5.2022.
Gründe
Die Ausführungen des Schuldners im Schreiben vom 25.5.2022 rechtfertigen keine andere Entscheidung.
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor.